Bislang unterfällt kein Land weltweit der „Steueroasenregelung“
Nach einem Erlass des Bundesfinanzministerium vom 05.01.2010 wurde klargestellt, dass bislang kein Staat bzw. Staatsgebiet weltweit der sogenannten Steueroasenregelung unterfällt, wonach die Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eingeführten besonderen Mitwirkungspflichten ausgelöst werden.