DNA-Identitätsfeststellung nach Steuerhinterziehung erlaubt

Nach einem bislang nicht veröffentlichen Beschluss des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 2 Qs 26/10) vom 08.12.2010 können auch Straftaten der Steuerhinterziehung Grundlage für die Anordnung einer DNA-Identitätsfeststellung gem. § 81g StPO sein.