Interview zu Malta-Leasing-Modell im Private Banking Magazin

Das Private Banking Magazin hat mit den Rechtsanwälten Sascha König und Michael Olfen über die Folgen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Malta, Zypern und Griechenland im Zusammenhang mit Yacht-Leasing-Modellen  gesprochen. In dem Interview erklären die beiden das Malta-Leasing-Modell und erläutern die möglichen steuerlichen und zum Teil strafrechtlichen Konsequenzen für in Deutschland steuerpflichtige Yachten-Nutzer. (siehe auch https://www.steuern-und-strafe.de/wp-admin/post.php?post=2047&action=edit

Unter anderem erklärt Rechtsanwalt Sascha König, „dass bereits seit der Veröffentlichung des EuGH-Urteils vom 04. Oktober 2017 – und nun spätestens durch die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission – durchgreifende Zweifel an der unionsrechtlichen Rechtmäßigkeit des Malta-Leasing-Modells bestehen. Was dazu führt, dass die in Malta in der Vergangenheit eingereichten Umsatzsteuererklärungen – vor allem der Leasinggeberin – unionsrechtlich wohl in sehr vielen Fällen zu beanstanden sind.Diese Beanstandung betrifft zwar in aller Regel nicht das deutsche, sondern allein das maltesische Besteuerungsrecht. Aber: Im Paragrafen 370 Absatz 6 Satz 2 der Abgabenordnung ist der erweiterte örtliche und sachliche Anwendungsbereich des Straftatbestandes der Steuerhinterziehung bei Verkürzung von Umsatzsteuern in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union festgeschrieben. Die unionsrechtswidrige Festsetzung von Umsatzsteuern in Malta ist also auch in Deutschland von Bedeutung, da die Norm den deutschen Strafverfolgungsbehörden einen entsprechenden Ermittlungsauftrag auferlegt.“

Das ganze Interview finden Sie hier: https://www.private-banking-magazin.de/steuerverkuerzung-bei-yachten-beim-malta-leasing-modell-droht-schnell-eine-haft/

Weitere Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt: https://www.steuerjuristen.com/Yachten-Malta-Leasing-Modell

 

 

EU-Kommission nimmt Yacht-Leasing ins Visier

Die EU-Kommission hat Anfang März ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Malta, Zypern und Griechenland eröffnet. Grund: Die dort gängige Praxis der Besteuerung von großen Yachten könne zu starken Wettbewerbsverzerrungen führen. Damit nimmt die Europäische Kommission ein bislang sehr verbreitetes Modell zur Finanzierung von Yachten ins Visier.

Das sogenannte „Malta-Leasing-Modell“ führt zu einer Reduzierung der Mehrwertsteuerbelastung im Vergleich zum direkten Erwerb durch den zukünftigen Yachtnutzer. Es ist im Zusammenhang mit der Anschaffung von großen Yachten weit verbreitet – und wird durch die dortige Veranlagungspraxis sogar von der maltesischen Finanzverwaltung unterstützt.

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-1451_de.htm