Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen nach Bankenprüfung
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes vom 09.12.2008 (Az. VII R 47/07) können Kontrollmitteilungen durchaus aus Anlass von Bankenprüfungen grundsätzlich auch ohne besonderen Anlass an Finanzämter der Bankkunden versendet werden. Dies hat nochmals der Bundesfinanzhof in seinem oben genannten Urteil bestätigt.