Besteuerung des auf zeitweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns
Wer plant, seine Immobilie zu veräußern und dabei von der Steuererleichterung für den Verkauf von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Grundstücken zu profitieren, muss sich vor einer Vermietung einzelner Zimmer an Dritte hüten. Dies erlangt insbesondere Bedeutung für Vermieter*innen, die die online Vermietungsplattform Airbnb für die Vermietung nutzen. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil vom 19. […]