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Weitere Verschärfung der Rechtsprechung durch den 1. Strafsenat

Der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit seinem Urteil vom 28.07.2010 (Az.: 1 StR 332/10) wiederrum zu einer Verschärfung in der Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht beigetragen. So nimmt der 1. Strafsenat beim BGH auch bei einem Versuch eines Regelbeispiels, welches zu einem besonders schweren Fall gem. § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO führt, […]

Bundeskabinett beschließt schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeige

Das Bundeskabinett hat am 08.12.2010 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Die Bundesregierung will damit künftig Straffreiheit durch Selbstanzeige nur noch dann eintreten lassen, wenn mit der Selbstanzeige die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden.

Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf versus Aussageverweigerungsrecht

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 30.07.2010 in Folge der Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Credit Suisse Bankkunden angeschrieben, die zuvor Kapitalerträge aus Depots bei der Credit Suisse nachträglich gegenüber dem Finanzamt mittels einer Selbstanzeige gem. § 371 AO angezeigt haben. Hierin werden insgesamt auf mehreren Seiten mit 24 Fragen Auskünfte der Steuerpflichtigen verlangt, insbesondere zu den […]

Nach Auffassung des Landgerichts Koblenz vom 08.04.2010 (Az.: 4 Qs 10/10) kann eine Selbstanzeige gem. § 371 AO nicht ohne Weiteres die Anordnung von Hausdurchsuchungsmaßnahmen begründen.

Nach Eingang einer Selbstanzeige ist die angeordnete Durchsuchung insbesondere in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu prüfen. Zunächst dienen die Ermittlungen der Prüfung, ob sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Gründe der persönlichen Strafaufhebung gem. § 371 AO nicht erfüllt sind.

Auskünfte des Finanzamtes an Gewerbebehörden bei Steuerstrafverfahren und sonstige Mitteilungen in gewerberechtlichen Verfahren

In einem BMF-Schreiben vom 14.12.2010 (IV A 3-S 0130/10/10019) hat das Bundesministerium der Finanzen dargelegt, unter welchen Voraussetzungen auf der Grundlage eines Steuerstrafverfahrens Mitteilungen an die zuständigen Gewerbebehörden von Amts wegen gemacht werden. Die mögliche Folgen einer solchen Auskunft sind für den Steuerpflichtige beträchtlich, denn er muß mit einer Versagung, Rücknahme oder den Widerruf seiner […]

Steuerrückstände können zur Gewerbeuntersagung führen

Nach einer Entscheidung des OVG Saarlouis vom 21.06.2010 (Az.: 3 A 384/09) hat ein ordnungsgemäßer Betreiber eines Gewerbebetriebes dafür Sorge zu tragen, dass die mit der Gewerbeausübung zusammenhängenden steuerlichen Zahlungs- und Erklärungspflichten sowie auch die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden. Anderenfalls kann die Untersagung seines Gewerbes durch die zuständige Verwaltungsbehörde erfolgen.

Steuerhinterziehungsvorsatz eines inzwischen verstorbenen Täters (Erblasser)

Nach einem Urteil des Finanzgerichts München vom 18.11.2009 (Az.: 1 K 3804/07) ist in einem finanzgerichtlichen Verfahren ein Hinterziehungsvorsatz beim verstorbenen Steuerpflichtigen anzunehmen, wenn der Erblasser Kapitalerträge, die aus einem in der Schweiz bei UBS AG unterhaltenen Depot stammen, nicht erklärt hat. In diesem Fall ist der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt.

Straftat durch Anpassung von Einkommenssteuervorauszahlung

Nach § 37 Einkommenssteuergesetz (EStG) hat der Steuerpflichtige vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten, die sich danach richten, in welcher Höhe die Einkommenssteuer in seiner letzten Einkommenssteuerveranlagung festgesetzt worden ist. Soweit der Steuerpflichtige, gegebenenfalls auch über seinen Steuerberater, nachträglich beim Finanzamt geltend macht, dass die Einkommenssteuer wegen verminderte Einkünfte herabgesetzt wird, wird das Finanzamt diesem Antrag folgen […]

Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung nach Steuerhinterziehung

Grundsätzlich ist auch nach einer begangener Steuerhinterziehung der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der weiteren Möglichkeit gegeben, einen Restschuldbefreiungsantrag nach §§ 286 ff. InsO zu stellen. Vorteil hierbei ist, dass der Insolvenzschuldner von seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern, und damit auch gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der hinterzogenen Steuern, befreit würde.