Bundeskabinett beschließt schärfere Regelungen für strafbefreiende Selbstanzeige

Das Bundeskabinett hat am 08.12.2010 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) beschlossen. Die Bundesregierung will damit künftig Straffreiheit durch Selbstanzeige nur noch dann eintreten lassen, wenn mit der Selbstanzeige die Besteuerungsgrundlagen aller in Frage kommenden Steuerarten vollständig und zutreffend nacherklärt werden.