Steuerabkommen mit der Schweiz soll voraussichtlich 2013 in Kraft treten

Das Steuerabkommen mit der Schweiz ist hoch umstritten. Die Ratifizierung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens ist aber noch für dieses Jahr geplant, damit das Steuerabkommen zum 01.01.2013 in Kraft treten kann. Die Bundesregierung hatte eine entsprechende parlamentarische Anfrage diesbezüglich beantwortet. Trotz erheblicher verfassungsrechtlicher Kritik hält die Bundesregierung ausdrücklich an dem Wortlaut fest. Die Bundesregierung geht davon aus, dass nach In Kraft treten des Abkommens „mindestens 2 Mrd. SFR an Deutschland überwiesen werden. Jedoch können derzeit keine weiteren verlässlichen Aussagen zum Umfang der nachträglich aus der Schweiz fälligen Nachzahlungen für unversteuerte Kapitalanlagen gemacht werden.

Die Bundesregierung weist insbesondere auch daraufhin, dass der Informationsaustausch entsprechend dem OECD-Standard nach dem Doppelbesteuerungsabkommen von diesem Abkommen unberührt bleibe.

Sie geht weiter davon aus, dass die festgelegte Anzahl von 999 Amtshilfegesuchen innerhalb von 2 Jahren ausreicht, um die steuerlichen Interessen von Deutschland wirksam durchsetzen zu können. Der General-Präventiveffekt eines unkalkulierbarem Entdeckungsrisiko für zukünftiges Schwarzgeld würde diese Annahme rechtfertigen.

Bereits im April diesen Jahres wurde bekannt gemacht, dass der Schweizer Bundesrat einen internationalen Austausch von Finanzinformationen bei Geldwäsche-Verdachtsmeldungen ermöglichen will. Hierfür soll der Vorbehalt des Bankkundengeheimnisses aufgehoben und das Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz) geändert werden. Vorgesehen ist ein Art. 30, womit die Zusammenarbeit mit ausländischen Meldestellen geregelt werden soll.

Folgende Informationen sollen weitergegeben werden:

  • Name des Finanzintermediärs

  • Kontoinhaber, Kontonummern und Kontosalden

  • wirtschaftlich Berechtigter

  • Angaben zu Transaktionen