Haftung von Bankmitarbeitern wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorfs vom 10.02.2009 (Az. 8 V 2459/08) haften auch Bankmitarbeiter als Haftungsschuldner gegenüber dem Finanzamt auch für noch nicht aufgedeckte Steuerschulden, wenn der Bankmitarbeiter durch anonymisierte Bargeld- und Wertpapierübertragungen ins Ausland Beihilfe zur Steuerhinterziehung seiner Bankkunden geleistet haben soll. Weiterlesen