Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgetz, auf das sich Bundesrat und Bundestag im Juli 2009 bereits abschließend geeinigt haben und welches nunmehr schnell umgesetzt werden soll, will das Bundesministerium der Finanzen durch eine Verordnung die Verpflichtung zum Nachweis und Mitarbeit der Steuerbürger konkretisieren, und zwar immer dann, wenn Geschäfte mit Geschäftspartnern in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD Standard halten, abgeschlossen werden.