Deutschland und Lichtenstein unterzeichnen Abkommen über Informationsaustausch

Am 02.09.2009 wurde zwischen Deutschland und Lichtenstein in Vaduz ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Nach dem Abkommen wird jede Vertragspartei berechtigt sein, die andere Vertragspartei um Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer steuerlichen oder strafrechtlichen Ermittlung oder Untersuchung ist. Laut Pressemitteilung des Bundesfinanzministerium vom 02.09.2009 (vgl. Pressemitteilung Nr. 42/2009) hat das Bundesministerium der Finanzen dazu erklärt, dass mit der Unterzeichnung Deutschland ausdrücklich anerkennt, dass sich das Fürstentum Lichtenstein dafür entschieden hat, nicht nur in den Bereichen Finanzmarktaufsicht, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung internationalen Standards zu folgen, sondern auch und gerade im Bereich der Besteuerung. Weiter heißt es dort: Das ist ein wichtiger Beitrag zur Schaffung eines internationalen Finanzsystems, dass nicht durch mangelnde Transparenz und fehlenden wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen verzehrt wird; denn Anlageentscheidung zugunsten eines Staates oder Gebietes sollte nicht mehr deshalb getroffen werden, weil dieser Staat oder dieses Gebiet den internationalen Standard nicht akzeptiert. Allerdings bedarf des Abkommens zu seinem Inkrafttreten in beiden Staaten der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften. Es wird dann auf Steuerjahre oder Veranlagungszeiträume anwendbar sein, die 2010 beginnen.