Betrügerisch erlangte Provision eines Unternehmensberaters als Einkünfte aus Gewebebetrieb sind steuerpflichtig
Hat ein Unternehmensberater auf betrügerische Art und Weise Provisionen von seinen Kunden für die Vermittlung von Darlehn erhalten und ist der Unternehmensberater zur Rückzahlung der erhaltenen Provision gegenüber seinen Kunden verpflichtet, so wird nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Thüringen vom 04.03.2009 (Az. 2 K 35/07) ein Gewinn erst dann auszuweisen sein, sobald und soweit die Rückzahlungsverpflichtungen aufzulösen sind.
