Straftat durch Anpassung von Einkommenssteuervorauszahlung

Nach § 37 Einkommenssteuergesetz (EStG) hat der Steuerpflichtige vierteljährlich Vorauszahlungen zu leisten, die sich danach richten, in welcher Höhe die Einkommenssteuer in seiner letzten Einkommenssteuerveranlagung festgesetzt worden ist. Soweit der Steuerpflichtige, gegebenenfalls auch über seinen Steuerberater, nachträglich beim Finanzamt geltend macht, dass die Einkommenssteuer wegen verminderte Einkünfte herabgesetzt wird, wird das Finanzamt diesem Antrag folgen und die Einkommenssteuer mit einem Einkommenssteuervorauszahlungsbescheid entsprechend anpassen.

Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung nach Steuerhinterziehung

Grundsätzlich ist auch nach einer begangener Steuerhinterziehung der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der weiteren Möglichkeit gegeben, einen Restschuldbefreiungsantrag nach §§ 286 ff. InsO zu stellen. Vorteil hierbei ist, dass der Insolvenzschuldner von seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern, und damit auch gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der hinterzogenen Steuern, befreit würde.

Bislang unterfällt kein Land weltweit der „Steueroasenregelung“

Nach einem Erlass des Bundesfinanzministerium vom 05.01.2010 wurde klargestellt, dass bislang kein Staat bzw. Staatsgebiet weltweit der sogenannten Steueroasenregelung unterfällt, wonach die Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eingeführten besonderen Mitwirkungspflichten ausgelöst werden.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht billigen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf den Mailserver des Providers

Mit den veröffentlichen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 16.06.2009 (Az.: 2BvR 902/06) sowie mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2009 (Az.: 1StR 76/09, wistra 09, 280) haben die beiden Gerichte es für gerechtfertigt angesehen, dass in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welches sich aber nicht gegen den von der Sicherstellung und der Beschlagnahme Betroffenen richtete, dessen Wohnung und Datenträger, die aufschlussreich sein konnten, durchsucht wurden und dessen vollständig bei seinem Provider empfangenen und versandten E-Mails beschlagnahmt worden sind.

Wann muss der Betriebsprüfer in einer steuerlichen Außenprüfung Mitteilung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle wegen des Verdachts einer Steuerhinterziehung machen?

Dieser Frage haben sich nunmehr die Finanzbehörden der Bundesländer und das BMF angenommen und im Bundessteuerblatt (vgl. BStBL I 2009, 829 ff.)am 31.08.2009 einen Anwendungserlass veröffentlicht.

Wann führt eine strafgerichtliche Verurteilung zum Ausschluss vom Amt eines Geschäftsführers einer GmbH?

Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23.10.2008 (Bundesgesetzblatt BGBL I 2008, Seite 2026) wurde der Spielraum, wann ein Ausschluss vom Amt des Geschäftsführers zu erfolgen hat, ausgedehnt.

Zusammenarbeit zwischen den Finanzbehörden und der Staatsanwaltschaft im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 30.04.2009 (vgl. BGH Az. 1 StR 90/09) ist die Staatsanwaltschaft bei besonders umfangreichen Ermittlungsverfahren so rechtzeitig zu informieren, dass die Staatsanwaltschaft die Steuerstrafsache jederzeit von sich aus an sich ziehen darf (sogenanntes Evokationsrecht gem. § 386 Abs. 4 Satz 2 AO).

Bundesregierung beschließt Verordnung zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Nach dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgetz, auf das sich Bundesrat und Bundestag im Juli 2009 bereits abschließend geeinigt haben und welches nunmehr schnell umgesetzt werden soll, will das Bundesministerium der Finanzen durch eine Verordnung die Verpflichtung zum Nachweis und Mitarbeit der Steuerbürger konkretisieren, und zwar immer dann, wenn Geschäfte mit Geschäftspartnern in Ländern und Gebieten, die sich nicht an den OECD Standard halten, abgeschlossen werden.

Abkommen über Informationsaustausch für Besteuerungszwecke mit Gibraltar

Laut einer Pressemitteilung vom 13.08.2009 des Bundesministerium der Finanzen (vgl. Pressemitteilung Nr. 39/2009) heißt es, dass nach dem Abkommen über Informationsaustausch zwischen Deutschland und Gibraltar Deutschland der Zugang zur Information gewährt wird, die zur Durchführung des deutschen Steuerrechts erforderlich sind, einschließlich Bankinformationen.

Deutschland und Lichtenstein unterzeichnen Abkommen über Informationsaustausch

Am 02.09.2009 wurde zwischen Deutschland und Lichtenstein in Vaduz ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen unterzeichnet. Nach dem Abkommen wird jede Vertragspartei berechtigt sein, die andere Vertragspartei um Auskünfte und Informationen in einer Steuersache zu ersuchen, die Gegenstand einer steuerlichen oder strafrechtlichen Ermittlung oder Untersuchung ist.