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Selbstanzeige bei Kontrollmitteilung

Anlässlich einer Außenprüfung von Steuerpflichtigen kann von einem Finanzbeamten ein steuerliches Verhältnisses einer dritten Person oder des Steuerpflichtigen selbst, welches von der jeweiligen steuerlichen Ermittlung verschieden ist, nach § 194 Abs. 3 AO festgestellt und dem Finanzamt übermittelt werden. Man spricht von der sog. Kontrollmitteilung.

Kompensationsverbot

Das in § 370 Abs. 4 Satz 3 AO normierte Kompensationsverbot ist zur Bemessung des steuerstrafrechtlichen Schadens von essentieller Bedeutung. Es besagt, dass eine Steuerverkürzung auch dann gegeben ist, wenn die Steuer „aus anderen Gründen“ hätte ermäßigt oder ein Steuervorteil „aus anderen Gründen“ hätte gewährt werden können.

Fahndungsanlässe

Das Entdeckungsrisiko einer steuerstrafrechtlichen Verfehlung ist hoch. Sobald sich dem Steuerfahnder die Möglichkeit bietet, einen Anfangsverdacht zur Ermittlung eines Steuerstrafrechtsverfahrens zu begründen, kann er darauf aufbauend weitere Ermittlungsmaßnahmen ergreifen.

Durchsuchung

Im Strafverfahren wird der Durchsuchung erhebliche Bedeutung beigemessen. Für die Anordnung und Durchführung einer Durchsuchung sind nach § 385 AO die Normen der §§ 102 ff. StPO einschlägig.

Beschlagnahme

Die Beschlagnahme von aufgefundenen Beweismitteln ist in einem Strafverfahren mit der Durchsuchung eng verknüpft. Gegenstände, die als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sein könnten, werden gemäß § 94 StPO in Verwahrung genommen oder in anderer Weise sichergestellt (u.a. Briefe, Telegramme, Zufallsfunde).

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Das Thema Selbstanzeige ist weiterhin ein Dauerbrenner. Erst wurden Steuerhinterziehungsfälle schweizer Bankkunden aus Deutschland infolge von Daten-CDs mit sensiblen Kontendaten, welche von den Finanzbehörden angekauft wurden, entdeckt und die betroffenen zur Selbstanzeige genötigt. Nunmehr titelt aktuell die Tagespresse, dass sogar eidgenössische Banken selbst deutsche Kunden dazu bewegen, unversteuertes Vermögen dem Fiskus zu melden. Auf internationaler […]

Chi-Quadrat-Test – Hilfsmittel der Betriebsprüfung

Der Chi-Quadrat-Test ist eine stochastische Methode zur Überprüfung wahrheitsgemäßer Angaben des Steuerpflichtigen, z.B. hinsichtlich seiner Betriebseinnahmen. In den letzten Jahren ist die Zahl der Schätzungsfälle im Rahmen von Betriebsprüfungen stark angestiegen. Die Schätzungsmethoden der Finanzverwaltungen und deren Qualität ist insbesondere durch den vermehrten Einsatz von computergestützten Kalkulationsprogrammen (z.B. Chi-Quadrat-Test) verbessert worden.