Steuerfahndung
Der Steuerfahndung ist als Finanzpolizei die Aufgabe zugewiesen, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen. Gleichzeitig ist sie aber auch Fiskalbehörde und unterliegt der Abgabenordnung. Weiterlesen
Der Steuerfahndung ist als Finanzpolizei die Aufgabe zugewiesen, Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten zu erforschen. Gleichzeitig ist sie aber auch Fiskalbehörde und unterliegt der Abgabenordnung. Weiterlesen
Die Thematik der Steuerhinterziehung entfacht in der Öffentlichkeit immer wieder auf ein Neues hitzige Debatten. Weiterlesen
Der Schmuggel (§ 373 AO) und die Steuerhehlerei (§ 374 AO) zählen zu den sonstigen Steuerstraftaten. Weiterlesen
Die Verteidigung in sog. Schätzungsfällen ist geprägt durch die Koexistenz zweier Verfahrensarten, dem Besteuerungsverfahren sowie dem Steuerstrafrechtsverfahren. Weiterlesen
Auf dem Markt sind derzeit Policen für Spezial-Strafrechtschutz-Versicherungen erhältlich, die die Kosten der Strafverteidigung in einem Steuerstrafverfahren übernehmen. Weiterlesen
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gilt nach Art. 19 IV GG die Gewähr eines umfassenden Rechtsschutzes. Weiterlesen
In einem bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren muss im Rahmen der Rechtsbehelfe zwischen behördliches Handeln und gerichtlichen Entscheidungen unterschieden werden. Weiterlesen
Die Rasterfahndung ist in den Vorschriften der §§ 98 a, b StPO normiert. Unter dem Begriff der Rasterfahndung versteht man einen mit Hilfe fallspezifischer kriminalistischer bzw. tätertypischer Prüfkriterien automatisierten Vergleich personenbezogener Daten, die zwecks Strafverfolgung erhoben werden und in Dateien anderer Stellen als Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind. Weiterlesen
Nach § 254 Abs. 1 AO darf die Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners erst beginnen, wenn die Leistung fällig ist, d.h. ein Anspruch aus einem Steuerschuldverhältnis besteht, der Vollstreckungsschuldner erfolglos zur Leistung aufgefordert wurde und seit der Aufforderung mindestens eine Woche verstrichen ist. Weiterlesen
Anlässlich einer Außenprüfung von Steuerpflichtigen kann von einem Finanzbeamten ein steuerliches Verhältnisses einer dritten Person oder des Steuerpflichtigen selbst, welches von der jeweiligen steuerlichen Ermittlung verschieden ist, nach § 194 Abs. 3 AO festgestellt und dem Finanzamt übermittelt werden. Man spricht von der sog. Kontrollmitteilung. Weiterlesen