Olfen Meinecke Völger
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Überörtliche Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern
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Entscheidung des FG Baden-Württemberg zur Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung
/in Aktuelles /von Michael OlfenDas FG Baden-Württemberg hat mit Beschl. v. 12.8.2015 – 3 V 4193/13 (BeckRS 2015, 95754) aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz einem Begehren auf Aussetzung zur Vollziehung entsprochen.
Risiken bei Cross-Border-Geschäften
/in Aktuelles /von Michael OlfenDie Bankenszene ist nicht zuletzt durch die geleakten „Panama Papers“ wieder einmal in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Bankkunden mit ausländischen Geschäftsaktivitäten sind in der Pflicht, „reinen Tisch“ gegenüber dem Fiskus zu machen. Wir haben das Thema in einem unter der Rubrik „Steuern & Recht“ im Private Banking Magazin erschienenen Artikel mit unseren Kooperationspartnern aufgegriffen und beleuchtet. Unsere Empfehlung lautet, die gesetzliche Nachdeklarationsoption mit strafbefreiender Wirkung auszuschöpfen, bevor der internationale Informationsaustausch und weitere Datenleaks diesen Weg versperren.
Panama Papers – Der Staatsanwaltschaft bleibt das Lesen
/in Aktuelles, Anwälte /von Michael OlfenFür diejenigen, die nicht nur aus Gründen der Anonymität Berechtigte einer Offshore-Gesellschaft sind, wird sich die Frage stellen, ob sie nun nach der Veröffentlichung des „Leaks“ noch zurück in die Legalität kehren können, indem sie Selbstanzeigen abgeben und was die Staatsanwaltschaft unternehmen wird, um an die Dokumente zu gelangen.
Cum-Ex-Deals: der lange Weg zur Rechtssicherheit
/in Aktuelles /von Michael OlfenBei Lichte betrachtet ist das Thema Cum-Ex von zwei Extremen beherrscht: Zum Einen wird in der Öffentlichkeit die mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer als Betrug an der Gemeinschaft der Steuerbürger und Beleg für die Unredlichkeit des Bankensektors gesehen. Dass diese herrschende Meinung nicht frei von der moralischen, teils aber frei von der Auseinandersetzung mit der rechtlichen Komplexität des Cum-Ex-Deals ist, wird dabei an der pauschal als richtig unterstellten Ansicht deutlich, die Banken hätten eine „Gesetzeslücke“ ausgenutzt.
Reichweite und Grenzen des Ne bis in idem bei grenzüberschreitenden Steuerstrafsachen
/in Aktuelles /von Michael OlfenIn der 3. Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht (ZWH) ist unser Beitrag zur „Reichweite und Grenzen des Ne bis in idem bei grenzüberschreitenden Steuerstrafsachen“ (62 ff.) erschienen. In dem Beitrag gehen wir der Frage nach, welche Grenzen der zunehmenden Doppelverfolgungstätigkeit der europäischen Steuerbehörden aufgeworfen werden und welche Grenzen der steuerstrafrechtlichen Sanktion durch das Doppelverfolgungsverbot gesetzt sind, wenn es in mehreren Staaten zur Aufnahme von Ermittlungen kommt.
Der deutsche Steuerfahnder auf Mallorca
/in Aktuelles /von Michael OlfenIn der 7. Ausgabe 2016 der Deutschen Zeitschrift für Steuerrecht (355ff.) ist am 19.2.2016 unser gemeinsam mit Steuerberater und Asesor Fiscal Willi Plattes verfasster Beitrag zu den strafrechtlichen Risiken von auf Mallorca unentgeltlich genutzten Ferienimmobilien unter Berücksichtigung des automatisierten Datenaustauschs zwischen europäischen Ländern erschienen.
Steuerhinterziehung großen Ausmaßes – Rechtssicherheit und Überkriminalisierung
/in Aktuelles /von Michael OlfenMit Urteil vom 27. Oktober 2015 hat der 1. Strafsenat des BGH (1 StR 373/15) darauf erkannt, dass ein großes Ausmaß im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO bei jeder Steuerhinterziehung über 50.000,00 EUR vorliegt.
Dies hat neben der Auswirkung auf das Strafmaß erhebliche Konsequenzen für die auch im Rahmen von Selbstanzeigen relevante Verfolgungsverjährung von nunmehr 10 Jahren, da eine Selbstanzeige alle unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart zu umfassen hat.
Die gegen die durch das Landgericht Mannheim getroffene Annahme eines „besonders schweren Falls“ im Sinne von § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO gerichtete Revision des Angeklagten, der zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, verwarf der 1. Strafsenat als unbegründet.
Kassenaufsteller haftet für hinterzogene Steuern des Betriebs im Fall mitgelieferter Manipulationssoftware
/in Aktuelles /von Michael OlfenMit Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 07.01.2015, Az. 5 V 2068/14) wurde ein Geschäftsführer einer Gesellschaft, die Kassensysteme herstellt und vertreibt, zur persönlich Haftung für die durch einen Gastronom hinterzogenen Steuern verurteilt.
Der Kassensystemhersteller hatte einem Eiscafébetrieb neben der Hardware ein Programm auf einem mitgelieferten Daten-USB-Stick geliefert, mit dem Manipulationen an den mit dem Kassensystem erfassten Umsätzen ermöglicht wurden. Dieses Programm wurde zur Steuerverkürzung eingesetzt. Die Manipulationssoftware wurde als Spiel getarnt und ermöglichte dem Verwender, die Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen.
Der Verkürzungsumfang von Einkommens- und Umsatzsteuer lag im Millionenbereich.
Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht – iudex calculat!
/in Aktuelles /von Michael OlfenIm Fall „Schreiber“ hat der erste Senat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Juli 2015 (Az. 1 StR 602/14) einmal mehr Beleg für die Fallstricke bei der Berechnung der Verfolgungsverjährung erbracht, die sich insbesondere im Steuerstrafrecht ergeben können. Bei der Berechnung ist daher besondere Sorgfalt gefragt.
Die dem Angeklagten in der entschiedenen Rechtssache zur Last gelegten Handlungen waren – soweit die Vorwürfe Bestechung und Beihilfe zur Untreue betrafen – verjährt. Die bis in das Jahr 1988 zurückreichenden Steuerhinterziehungen konnten auch aufgrund mehrerer zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen – darunter die am 11. August 2005 in Kraft getretene, bezeichnenderweise „Lex Schreiber“ genannte Verschärfungsregelung – mehr als 25 Jahre nach Tatbegehung noch abgeurteilt werden.
Die Kombination von Unterbrechungs- und Ruhensregelungen kann dazu führen, dass eine Tat weit über das Ende der absoluten Verjährung hinaus verfolgbar bleibt.
Automatisierter Datenaustausch in Steuersachen ab 2017 – Markstein auf dem Weg zur Kontrolle privater Finanzen
/in Aktuelles /von Michael OlfenIn aller Munde ist das Abkommen zum automatischen steuerlichen Datenaustausch zwischen über 50 Staaten, zu denen neben Deutschland auch Spanien und die Schweiz gehören, der zum September 2017 erstmals erfolgen wird. Die Bundesrepublik hat den Datenaustausch innerstaatlich mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I, Nr. 55, S. 2531) geregelt.