Verleihung des Berufstitels "Fachanwalt für Strafrecht"

Die Rechtsanwaltskammer hat Rechtsanwalt Olfen am 24.07.2015 die Erlaubnis erteilt, den Berufstitel „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen. Damit ist Rechtsanwalt Michael Olfen aus der Sozietät Oberwetter & Olfen einer der wenigen Rechtsanwälte deutschlandweit, der neben der Zertifizierung seiner steuerstrafrechtlichen Tätigkeit, auch berechtigt ist, die beiden Fachanwaltstitel Steuerrecht und Strafrecht zu führen.

Für das Steuerstrafrecht ist die besondere fachliche Expertise in beiden Rechtsgebieten eine der wesentlichen Voraussetzung für eine erfolgreiche Strafverteidigung des Beschuldigten in einem Steuerstrafverfahren.

Die Voraussetzungen für den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Rechtsanwalts zur Verleihung des Berufstitels ergeben sich aus der Fachanwaltsordnung vom 01.01.2015, die Sie gerne hier nachlesen können: fao-stand-01-01-2015