Bundesweit 73.000 Straf- und 4.800 Bußgeldverfahren in 2016

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Zahlen zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2016 veröffentlicht. Danach schlossen die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter aller Länder  insgesamt 72.940 Strafverfahren ab. Gut 30.000 wurden nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt, etwa die Hälfte davon nach einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag von weniger als 25.000 Euro. Weiterlesen

Juve berichtet über Tätigkeit von JATZEK KÖNIG OLFEN im Zusammenhang mit der Übernahme von Hallo Pizza durch Domino’s

Bei der Berichterstattung über die kürzlich erfolgte Übernahme von Hallo Pizza durch den australischen Konzern Domino’s berichtet JUVE-Newsline in der heutigen Ausgabe über die Rolle von JATZEK KÖNIG OLFEN: „Die steuerrechtliche Begleitung der Transaktion übernahm die Steuerrechtskanzlei Jatzek König Olfen, die in den vergangenen Jahren häufiger für den Inhaber von Hallo Pizza tätig war. (…) in der Branche ist König unter anderem durch seine Tätigkeit als Vorsitzender des Steuerausschusses im Bundesverband des Hotel- und Gaststättengewerbes (Dehoga) vernetzt.“ https://www.juve.de/nachrichten/deals/2017/11/nachschlag-dominos-schluckt-hallo-pizza-mit-dla

Großes Interesse an Veranstaltung „Steuerfahnder auf Mallorca“

Rund 35 interessierte Unternehmer, Privatpersonen und Berufsträger kamen zum Seminar „Steuerfahnder auf Mallorca“, zu dem die Kanzlei JATZEK KÖNIG OLFEN gemeinsam mit der mallorquinischen Steuerberatung European Accounting nach Illetas/Mallorca geladen hatte.

Themen der vier Vorträge waren:

– Automatischer Informationsaustausch und Ermittlungsmöglichkeiten der Behörden

– Gestaltungsmodell Spanische Ferienimmobilie in der S.L., Erklärung- und Berichtigungspflichten, Berichtigung- und Selbstanzeigemöglichkeiten

– Steuerliche und strafrechtliche Verteidigerstrategien bei entdeckten spanischen Immobiliengesellschaften in der Rechtsform der S.L.

– Handlungsoptionen in Spanien bezüglich der S.L., digitale Lösungen an der Schnittstelle Steuererklärung zwischen Deutschland und Spanien

Nach den Vorträgen nutzten viele der Teilnehmer bei herrlichem Sonnenschein und Meerblick auf der Dachterrasse des Veranstaltungshotels noch die Möglichkeit, sich über die diskutierten Problematiken auszutauschen.

Aufgrund des großen Interesses – und der nach wie vor hohen Brisanz des Themas „Yachten und Ferienimmobilien in Zeiten des Automatischen Austausches von Steuerdaten“ – sind weitere Veranstaltungen in Marbella und München angedacht.

Automatischer Datenaustausch: Probleme bei der Verarbeitung

Seit Ende September läuft er: der weltweite, automatische Austausch von Steuerdaten. Die ersten Mitteilungen sind bereits im Bundeszentralamt für Steuern in Bonn eingegangen. Allein ihre Verarbeitung und Auswertung macht Probleme.

„Die ersten Daten werden wir Anfang 2019 an die Finanzämter versenden können“, sagte der Steuerabteilungsleiter im Bundesfinanzministerium, Michael Sell, dazu dem Magazin „Wirtschaftswoche“ auf Anfrage.

Die Zuordnung der zu erwartenden „Millionen von Datensätzen“  deutscher Steuerbürger aus dem Ausland  an die zuständigen Finanzämter vor Ort erweise sich allerdings als Problem, sagte Sell dem Blatt zufolge weiter. Derzeit seien Arbeitsgruppen unter Federführung von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen damit beschäftigt, Lösungen für den Weitertransport der Daten innerhalb Deutschlands zu finden.

RA Michael Olfen in „Das Investment“ zum automatischen Finanzdatenaustausch in Steuersachen

Die Online-Ausgabe des Magazins „Das Investment“, einem nach eigenen Angaben führenden, konzernunabhängigen Fachmagazin zur Kapitalanlage und Finanzberatung, hat Rechtsanwalt Michael Olfen zum Start (30.09.2017) des internationalen, automatischen Datenaustausches über Finanzkonten in Steuersachen befragt. http://www.dasinvestment.com/steuerrecht-die-ferienimmobilien-party-ist-vorbei/
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Vortrag beim Private Banking Kongress in Hamburg

Rechtsanwalt Michael Olfen hat beim Private Banking Kongress in Hamburg zum Thema „Automatischer Datenaustausch – der lange Arm der Steuerbehörden“ gesprochen. Darin schilderte er vor Interessierten aus dem Bank-, Anlage-. und Familiy-Office-Geschäft die Auswirkungen des internationalen, automatisierten Datenaustausches zwischen Deutschland und weitern rund 50 Ländern, der zum 30.09.2017 in Kraft tritt.

Verschärfte Betriebsprüfungen – Gesellschafter-Geschäftsführer im Visier der KSK

Nach Inkrafttreten des Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetzes (KSAStabG) zum 1.1.2015 haben Anzahl und  Intensität der Betriebsprüfungen rapide zugenommen. Mit dem Ergebnis, dass die Einnahmen der Künstlersozialkasse (KSK) massiv gestiegen sind. Was wiederum eine Senkung des KSK-Beitrags von zur Zeit 5,2 % auf 4,2 % ab dem Jahr 2018 zur Folge hat.

Im Visier der Prüfer sind dabei vor allem GmbHs und UGs mit überwiegend künstlerisch oder publizistisch tätigen Gesellschaftern. Denn – für viele überraschend – sind auch Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs und UGs melde- und abgabepflichtig, wenn bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind: Weiterlesen

Michael Olfen Topspeaker beim Private Banking Kongress

Rechtsanwalt Michael Olfen ist Topspeaker beim diesjährigen Private Banking Kongress  in Hamburg. Sein Thema: Automatischer Datenaustausch – der lange Arm der Steuerbehörden

 

http://www.private-banking-kongress.de

BMF veröffentlicht finale Länder-Liste zum automatischen Datenaustausch

Das Bundesministerium für Finanzen hat die finale Liste der Länder veröffentlicht, die erstmals zum 30.September 2017 alle Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG austauschen werden (§ 27 Absatz 1 FKAustG). Ausländische Finanzinstitute müssen die meldepflichtigen Konten bis zum 31.7.2017 elektronisch übermitteln.

Beschluss des Berichts über die Aus­wir­kun­gen des Ge­set­zes zur Be­kämp­fung der il­le­ga­len Be­schäf­ti­gung

Das Bundeskabinett hat am 7. Juni 2017 den 13. Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung beschlossen. Die Schwerpunkte von Schwarzarbeit sollen u.a. im Bau-, dem Gaststätten- und Beherbergungs-, dem Personenbeförderungs-,  Speditions-, Transport- und Logistik-, dem Gebäudereinigungsgewerbe sowie der Fleischwirtschaft liegen. Nach dem Bericht stellt sich die Entwicklung der durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) betriebenen Verfahren im Berichtszeitraum 2013 bis 2016 wie folgt dar (Quelle: BMF):

Jahr 2013 2014 2015 2016
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren der FKS wegen Straftaten 94.962 100.763 104.778 107.080
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen sowie der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Verfall (Mio. Euro) 70,8 74,9 72,2 82,8
Gesamt-Schadenssumme (Summe der Schadenssummen im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS sowie der Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der Landesfinanzverwaltung, die aufgrund von Prüfungs- und Ermittlungserkenntnissen der FKS veranlasst wurden in Mio. Euro) 799,1

 

824,5

 

855,3

 

875,6