Steuerhinterziehung durch unentgeltliche Nutzung einer Ferienimmobilie – Exit Selbstanzeige! von Michael Olfen und Dr. Fabian Meinecke

Im Private-Banking-Magazin ist heute ein Artikel unserer Kanzlei zum aktuellen steuerstrafrechtlichen Thema des automatischen Finanzdatenaustausches und der Folgen auf ausländische Immobiliengesellschaften mit deutschen Besitzern erschienen. Wir haben uns bereits mehrfach in Fachaufsätzen mit diesem Thema auseinandergesetzt. Der bevorstehende automatische Datenaustausch der Steuerbehörden in Europa und anderen Vertragsstaaten wird durch eine verschärfte Steuerrechtsprechung begleitet.

Es zeichnen sich bereits verheerende steuerstrafrechtliche Folgen für Immobilienbesitzer in der Praxis ab, die ihre Immobilien aus seinerzeit steuerlichen Erwägungen in ausländische Kapitalgesellschaften eingelegt und zumeist unentgeltlich genutzt haben.

Die den deutschen Steuerbehörden verschwiegene unentgeltlich oder zu unangemessen niedrigen Mietpreisen erfolgte Selbstnutzung der Ferienfinca ist dem Bundesfinanzhof folgend als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen.
Die bisher unterlassene Angabe in der Einkommensteuererklärung des Gesellschafters wird im Rahmen des Informationsaustausches den Finanzbehörden offen gelegt. Die Daten werden nach Auffassung unserer Kanzlei auch die Strafverfolgungsbehörden beim Finanzamt auf den Plan rufen. Strafbefreiend wird das beliebte Steuersparmodell rund um die Ferienimmobilie für deren Besitzer in diesen Fällen nur über das Institut der Selbstanzeige bleiben können.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Immobilienbesitzer bei der Abgabe von strafbefreienden Selbstanzeigen bei internationalen Sachverhalten. Zudem sind wir als Verteidiger für die Betroffenen im Strafverfahren tätig.

Kanzleidurchsuchung: Begrenzung des § 404 Satz 2 AO nötig

In der 10. Ausgabe 2016 der Zeitschrift „Die Steuerberatung“ ist der aktuelle Aufsatz von Rechtsanwalt Olfen und Rechtsanwalt Dr. Meinecke zur Notwendigkeit der Begrenzung der Befugnisse der Steuerfahndung insbesondere bei Kanzleidurchsuchungen erschienen. Darin vertreten wir die Auffassung, dass die Sichtungsbefugnis von Steuerfahndern aufgrund der Doppelfunktion dieses Teils der Finanzbehörden erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt ist und die Befugnisse der Fahndungsbehörde einer Einschränkung bedürfen.

EGMR erklärt die Nutzung von durch Behörden angekauften Steuerdaten für zulässig

Am 6. Oktober 2016 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Zulässigkeit der Nutzung von auf angekauften Steuer-CDs befindlichen Daten entschieden (33696/11). Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte mit Entscheidung vom 9. Oktober 2010 (2 BvR 2101/09) – mithin sechs Jahre zuvor – ebenfalls in einer viel beachteten Entscheidung die Nutzung der Daten für zulässig erklärt. Da die Zeit der Steuer-CDs bzw. Datensticks mit dem zu Beginn des Jahres 2017 beginnenden automatischen internationalen Datenaustausch der Finanzbehörden vorübergehen wird, wirft die Entscheidung keine Schatten voraus, aber einen dunklen Schatten zurück. Weiterlesen

Hinterziehung als Steuerberater – Berufsrechtliche Folgen sind bei der Strafzumessung zu beachten

Der BGH in Strafsachen hat entschieden, dass die berufsrechtlichen Folgen als Abwägungskriterium bei der Strafzumessung zu berücksichtigen sind.

Das Tatgericht hat im Rahmen der Strafzumessungserwägungen die einem Angeklagten als Steuerberater wegen der strafrechtlichen Verurteilung drohenden berufsrechtlichen Folgen gemäß §§ 89 I, 90 I Nr. 5 StBerG zu berücksichtigen. Die Tatnebenfolgen treten neben der Verpflichtung zur Steuernachzahlung und der Hinterziehung gerade bei Berufsträgern in den Vordergrund und werden zur beruflichen Existenzfrage. Der BGH-Beschluss vom 27.07.2016 – 1 StR 256/16 – hat deshalb zutreffend gerade auch die berufsrechtlichen Folgen als Strafzumessungskriterium in den Blick genommen.

Rechtsanwalt Dr. Meinecke aus unserer Kanzlei erhält Preis des „Deutsche Strafverteidiger e.V.“

Rechtsanwalt Dr. Fabian Meinecke, M.A., aus unserer Berliner Kanzlei wird mit dem Preis des „Deutsche Strafverteidiger e.V.“ geehrt. Rechtsanwalt Dr. Meinecke hat sich in besonderer Weise um das Strafrecht und die Strafverteidigung verdient gemacht. In seiner Arbeit wird „ein bisher kaum beachtetes, aber wesentliches Problemfeld von Strafverfahren hervorgehoben“, begründet der Verein „Deutsche Strafverteidiger“ seine Entscheidung.

Wir gratulieren unserem Kollegen Herrn Dr. Meinecke zu dieser Auszeichnung und zu dieser herausragenden Arbeit.

Die These seiner Arbeit ist auch das Selbstverständnis der Kanzlei Oberwetter & Olfen. Es ist unser dringendes Anliegen, die Persönlichkeitsrechte unserer prominenten Mandanten zu jeder Zeit bestmöglich zu schützen. Und es ist uns gelungen, dass bislang keiner unserer in der Öffentlichkeit stehenden Mandanten – beispielsweise aus Wirtschaft, Film-, Musik- oder
Autoren-Szene – im Zusammenhang mit steuer- oder strafrechtlichen Ermittlungen in den Medien Erwähnung fand.

Rechtsanwalt Dr. Meinecke ist in unserer Kanzlei auf dem Gebiet des Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht bundesweit tätig.

Entscheidung des FG Baden-Württemberg zur Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung

Das FG Baden-Württemberg hat mit Beschl. v. 12.8.2015 – 3 V 4193/13 (BeckRS 2015, 95754) aufgrund ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung im Verhältnis zur Schweiz einem Begehren auf Aussetzung zur Vollziehung entsprochen. Weiterlesen

Risiken bei Cross-Border-Geschäften

Die Bankenszene ist nicht zuletzt durch die geleakten „Panama Papers“ wieder einmal in den Fokus der Ermittlungsbehörden geraten. Bankkunden mit ausländischen Geschäftsaktivitäten sind in der Pflicht, „reinen Tisch“ gegenüber dem Fiskus zu machen. Wir haben das Thema in einem unter der Rubrik „Steuern & Recht“ im Private Banking Magazin erschienenen Artikel mit unseren Kooperationspartnern aufgegriffen und beleuchtet. Unsere Empfehlung lautet, die gesetzliche Nachdeklarationsoption mit strafbefreiender Wirkung auszuschöpfen, bevor der internationale Informationsaustausch und weitere Datenleaks diesen Weg versperren.

Panama Papers – Der Staatsanwaltschaft bleibt das Lesen

Für diejenigen, die nicht nur aus Gründen der Anonymität Berechtigte einer Offshore-Gesellschaft sind, wird sich die Frage stellen, ob sie nun nach der Veröffentlichung des „Leaks“ noch zurück in die Legalität kehren können, indem sie Selbstanzeigen abgeben und was die Staatsanwaltschaft unternehmen wird, um an die Dokumente zu gelangen. Weiterlesen

Cum-Ex-Deals: der lange Weg zur Rechtssicherheit

Bei Lichte betrachtet ist das Thema Cum-Ex von zwei Extremen beherrscht: Zum Einen wird in der Öffentlichkeit die mehrfache Erstattung von Kapitalertragssteuer als Betrug an der Gemeinschaft der Steuerbürger und Beleg für die Unredlichkeit des Bankensektors gesehen. Dass diese herrschende Meinung nicht frei von der moralischen, teils aber frei von der Auseinandersetzung mit der rechtlichen Komplexität des Cum-Ex-Deals ist, wird dabei an der pauschal als richtig unterstellten Ansicht deutlich, die Banken hätten eine „Gesetzeslücke“ ausgenutzt. Weiterlesen

Reichweite und Grenzen des Ne bis in idem bei grenzüberschreitenden Steuerstrafsachen

In der 3. Ausgabe der Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Unternehmens-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht (ZWH) ist unser Beitrag zur „Reichweite und Grenzen des Ne bis in idem bei grenzüberschreitenden Steuerstrafsachen“ (62 ff.) erschienen. In dem Beitrag gehen wir der Frage nach, welche Grenzen der zunehmenden Doppelverfolgungstätigkeit der europäischen Steuerbehörden aufgeworfen werden und welche Grenzen der steuerstrafrechtlichen Sanktion durch das Doppelverfolgungsverbot gesetzt sind, wenn es in mehreren Staaten zur Aufnahme von Ermittlungen kommt. Weiterlesen