Bundesweit 73.000 Straf- und 4.800 Bußgeldverfahren in 2016

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Zahlen zur Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2016 veröffentlicht. Danach schlossen die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter aller Länder  insgesamt 72.940 Strafverfahren ab. Gut 30.000 wurden nach § 170 Abs 2 StPO eingestellt, etwa die Hälfte davon nach einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung mit einem hinterzogenen Betrag von weniger als 25.000 Euro.

Bei 756 Fällen lag die Höhe der verkürzten Steuern bei über 25.000 Euro und die Richter sahen von einer Strafverfolgung gemäß 398a AO gegen Zahlung von insgesamt 12,1 Millionen Euro an die Staatskasse ab. Weitere rund 18.000 Verfahren stellten die Behörden nach §153a StPO nach Zahlung von Geldauflagen in Höhe von insgesamt 59,5 Millionen Euro ein.

Die Staatsanwaltschaften leiteten aufgrund der Ermittlungen der Steuerfahnder den Angaben zufolge bundesweit 13.640 Strafverfahren ein. Die Gerichte verhängten dabei Freiheitsstrafen von insgesamt 1.513 Jahren und Geldstrafen in Höhe von 28,9 Millionen Euro.

Weitere 46,8 Millionen Euro wurden als Geldauflagen nach § 153a StPO festgesetzt. Und wegen leichtfertiger Verstöße setzten deutsche Gerichte Geldbußen gemäß dem OWiG von 144,2 Millionen Euro fest.

Alle Zahlen unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2017/11/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-5-Verfolgung-Steuerstraftaten-Steuerverordnungswidrigkeiten-2016.html