Olfen Meinecke Völger
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Überörtliche Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern
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Verjährung: Strafrechtliche Verfolgungsverjährung und steuerliche Verjährung
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenStrafrechtliche Verjährungen dienen primär dem Rechtsfrieden. Sie schließen die Ahndung einer Straftat aus und beseitigen so den staatlichen Strafanspruch durch Zeitablauf.
Verdeckte Ermittler, §§ 110a ff. StPO
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenDie Vorschriften der §§ 110a bis 110e StPO legitimieren grundsätzlich den Einsatz verdeckter Ermittler.
Telefonüberwachung bei Steuerhinterziehung
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenIm Jahr 1968 wurde erstmals mit der Norm des § 100a StPO die Möglichkeit der Telefonüberwachung für verdeckte Ermittlungen geschaffen.
Tagessätze
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenNach § 40 StGB wird bei Geldstrafen die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze soll den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat widerspiegeln.
Subventionsbetrug – Erschleichung von Investitionszulage / Eigenheimzulage
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenGemäß § 264 StGB stellt die Erschleichung einer Investitionszulage einen Subventionsbetrug gegenüber dem Staat dar.
Strafmaß bei Steuerhinterziehung
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenDas Strafmaß für eine Verurteilung einer Steuerhinterziehungstat nach § 371 Abs. 1 AO hängt maßgeblich von der Höhe der verkürzten Steuern ab.
Steuerstrafrecht und dessen Verschärfung
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenBesonders in der jüngsten Vergangenheit ist eine deutliche Verschärfung des Steuerstrafrechts zu beobachten.
Steuerstraftaten nach den §§ 370ff. AO – welche Straftaten fallen darunter?
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenZuständig für die Verfolgung von Steuerstraftaten nach den §§ 370 ff. AO ist neben der Justiz die Steuerverwaltung.
Steuergeheimnis, § 30 AO
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenDie Vorschrift § 30 AO regelt den Datenschutz in Steuersachen. Das Steuergeheimnis ist ein qualifiziertes Amtsgeheimnis.
Steuergefährdung, § 379 AO
/in Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenDer in § 379 AO normierte Gefährdungstatbestand soll das Steueraufkommen sichern. Er bietet die Möglichkeit, Pflichtverletzungen, die das Steueraufkommen potentiell mindern, zu ahnden.