Verjährung: Strafrechtliche Verfolgungsverjährung und steuerliche Verjährung

Strafrechtliche Verjährungen dienen primär dem Rechtsfrieden. Sie schließen die Ahndung einer Straftat aus und beseitigen so den staatlichen Strafanspruch durch Zeitablauf.

Verdeckte Ermittler, §§ 110a ff. StPO

Die Vorschriften der §§ 110a bis 110e StPO legitimieren grundsätzlich den Einsatz verdeckter Ermittler.

Telefonüberwachung bei Steuerhinterziehung

Im Jahr 1968 wurde erstmals mit der Norm des § 100a StPO die Möglichkeit der Telefonüberwachung für verdeckte Ermittlungen geschaffen.

Tagessätze

Nach § 40 StGB wird bei Geldstrafen die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze soll den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat widerspiegeln.

Subventionsbetrug – Erschleichung von Investitionszulage / Eigenheimzulage

Gemäß § 264 StGB stellt die Erschleichung einer Investitionszulage einen Subventionsbetrug gegenüber dem Staat dar.

Strafmaß bei Steuerhinterziehung

Das Strafmaß für eine Verurteilung einer Steuerhinterziehungstat nach § 371 Abs. 1 AO hängt maßgeblich von der Höhe der verkürzten Steuern ab.

Steuerstrafrecht und dessen Verschärfung

Besonders in der jüngsten Vergangenheit ist eine deutliche Verschärfung des Steuerstrafrechts zu beobachten.

Steuerstraftaten nach den §§ 370ff. AO – welche Straftaten fallen darunter?

Zuständig für die Verfolgung von Steuerstraftaten nach den §§ 370 ff. AO ist neben der Justiz die Steuerverwaltung.

Steuergeheimnis, § 30 AO

Die Vorschrift § 30 AO regelt den Datenschutz in Steuersachen. Das Steuergeheimnis ist ein qualifiziertes Amtsgeheimnis.

Steuergefährdung, § 379 AO

Der in § 379 AO normierte Gefährdungstatbestand soll das Steueraufkommen sichern. Er bietet die Möglichkeit, Pflichtverletzungen, die das Steueraufkommen potentiell mindern, zu ahnden.