Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)

Einführung

Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen spielt eine wesentliche Rolle im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung. Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) regelt in Deutschland die Durchführung dieses Austauschs. In diesem Beitrag informieren wir über die finale Staatenaustauschliste 2024, die für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten zum 30. September 2024 veröffentlicht wurde und über die Konsequenzen für Steuerpflichtige.

Hintergrund

Das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) verpflichtet deutsche Finanzinstitute, Daten über meldepflichtige Finanzkonten an das Bundeszentralamt fürSteuern (BZSt) zu übermitteln. Diese Informationen werden dann automatisch mit den zuständigen Behörden anderer Staaten ausgetauscht. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und steuerliche Missbräuche zu verhindern.

Finale Staatenaustauschliste 2024 

Mit der Bekanntmachung vom 13. Juni 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die finale Staatenaustauschliste für 2024 veröffentlicht. Diese Liste enthält alle Staaten, mit denen Deutschland zum 30. September 2024 einen automatischen Austausch von Finanzinformationen durchführen wird. Die meldenden Finanzinstitute müssen dem BZSt die entsprechenden Finanzkontendaten bis zum 31. Juli 2024 übermitteln.

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen für den Austausch der Informationen ergeben sich aus verschiedenen internationalen Abkommen und EU-Richtlinien, darunter:
– Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung
– Mehrseitige Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten
– Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Staaten auf der finalen Austauschliste 2024

Die finale Austauschliste 2024 umfasst eine Vielzahl von Staaten, darunter:
– EU-Mitgliedstaaten: Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union

– Drittstaaten: Staaten, die Vertragsparteien der Mehrseitigen Vereinbarung sind und die Voraussetzungen für den Informationsaustausch erfüllen

Einige Beispiele aus der Liste:
– Albanien
– Andorra
– Anguilla
– Argentinien
– Australien
– Bahamas
– Bahrain
– Belgien
– Brasilien
– Britische Jungferninseln

Die vollständige Liste ist auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.bund.de einsehbar.

Bedeutung für Finanzinstitute

Die Finanzinstitute in Deutschland sind verpflichtet, die Daten der meldepflichtigen Konten für das Jahr 2023 bis zum 31. Juli 2024 elektronisch an das BZSt zu übermitteln. Diese Daten umfassen unter anderem:
– Kontoinhaber
– Kontostände
– Zinserträge
– Dividenden

Konsequenzen für Steuerpflichtige

Der automatische Austausch von Finanzkontoinformationen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) hat mehrere wesentliche Konsequenzen für Steuerpflichtige. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, Steuerhinterziehung und -vermeidung zu erschweren und die Transparenz zu erhöhen. Im Folgenden sind die wichtigsten Konsequenzen aufgeführt:

1. Erhöhte Transparenz und Entdeckungswahrscheinlichkeit
Durch den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen zwischen den Steuerbehörden verschiedener Länder erhöht sich die Transparenz erheblich. Steuerpflichtige können nicht mehr darauf vertrauen, dass Finanzinformationen im Ausland verborgen bleiben. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit von nicht deklarierten ausländischen Konten und Einkünften steigt deutlich.

2. Verpflichtung zur korrekten Deklaration
Steuerpflichtige sind verpflichtet, sämtliche Einkünfte, einschließlich derjenigen aus ausländischen Finanzkonten, in ihrer Steuererklärung anzugeben. Unvollständige oder falsche Angaben können leichter aufgedeckt werden, was zu einer Korrektur der Steuererklärung und gegebenenfalls zu Nachzahlungen führt.

3. Strafrechtliche Konsequenzen
Sollten Steuerpflichtige ihre ausländischen Einkünfte nicht korrekt deklarieren und dies durch den Informationsaustausch aufgedeckt werden, drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Dies kann zu erheblichen Geldstrafen und in schwerwiegenden Fällen zu Freiheitsstrafen führen.

4. Zinszahlungen auf Steuernachforderungen
Für nicht deklariertes Einkommen, das durch den Informationsaustausch aufgedeckt wird, können erhebliche Nachforderungen seitens der Steuerbehörden entstehen. Auf diese Nachforderungen werden Zinsen erhoben, die die finanzielle Belastung der Steuerpflichtigen weiter erhöhen.

5. Selbstanzeige und Strafbefreiung
Für Steuerpflichtige, die bisher unentdeckte ausländische Einkünfte nicht deklariert haben, besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Diese muss jedoch vollständig und rechtzeitig erfolgen, bevor die Steuerbehörden von den unversteuerten Einkünften Kenntnis erlangen.

6. Änderungen im Verhalten der Steuerpflichtigen
Die erhöhte Entdeckungswahrscheinlichkeit und die strengen Konsequenzen führen dazu, dass Steuerpflichtige ihr Verhalten anpassen. Viele Steuerpflichtige werden verstärkt darauf achten, alle relevanten Einkünfte korrekt zu deklarieren und Steuerpflichten fristgerecht zu erfüllen.

7. Auswirkungen auf die Steuerplanung
Steuerpflichtige und ihre Berater müssen ihre Steuerplanungsstrategien überdenken. Die Nutzung ausländischer Konten zur Steuervermeidung wird durch den automatischen Informationsaustausch erheblich eingeschränkt. Steuerplanungsstrategien müssen daher den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entsprechen und transparent sein.

Fazit

Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten hat weitreichende Konsequenzen für Steuerpflichtige. Die gestiegene Transparenz und die verbesserten Möglichkeiten der Steuerbehörden, unversteuerte Einkünfte aufzudecken, erhöhen den Druck auf Steuerpflichtige, ihre Steuererklärungen korrekt und vollständig abzugeben. Um strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Steuerpflichtige die Möglichkeit der
strafbefreienden Selbstanzeige in Erwägung ziehen und ihre Steuerpflichten umfassend erfüllen.

Für eine individuelle Beratung stehen unsere Experten Ihnen gerne zur Verfügung.

Quellen:
Bundesfinanzministerium, Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste 2024

 

Michael Olfen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht, ist Gründungspartner der Kanzlei Olfen Meinecke Völger Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB