Und noch ein Schlupfloch für Steuerflüchtlinge geschlossen

Mit immer mehr Staaten wird der international gültige OECD-Standard zum Informationsaustausch auf dem Gebiet des Steuer- und Steuerstrafrechts durch die Bundesregierung vorangetrieben. Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit den Cookinseln über die Unterstützung in Steuer- und Steuerstrafsachen durch Informationsaustausch sowie den Entwurf des Vertragsgesetzes zu dem Abkommen mit Grenada über den Informationsaustausch in Steuersachen beschlossen. Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) heute veröffentlichte, sind neben den an die hundert Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Regelungen zum steuerlichen Informationsaustausch hat Deutschland wie das BFM heute veröffentlicht, auch mit nicht-DBA-Staaten beziehungsweise -Gebieten bereits über zwanzig Abkommen zum steuerlichen Informationsaustausch unterzeichnet worden.

Die Abkommen verpflichten jeweils die beiden Vertragsstaaten, auf Ersuchen alle für ein Besteuerungsverfahren oder ein Steuerstrafverfahren erforderlichen Informationen zu erteilen. Sie enthalten alle Kernelemente des so genannten OECD-Standards für den steuerlichen Informationsaustausch.

Das heißt, dass ausländische Steuerpflichtige und weitere Informationen (z.B. Konten usw.) dem deutschen Fiskus gemeldet werden.