Expertenstatement vom 06.02.2014 in "Welt" zum Anstieg von Selbstanzeigen im Januar

http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article124570391/Sprunghafter-Anstieg-Taeglich-zeigen-sich-vier-Steuersuender-an.html

Interview in der "Neue Osnabrücker Zeitung" vom 06.02.2014 zum Thema Straffreiheit durch Selbstanzeige. Ein Plädoyer für den Erhalt.

http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-02/29337253-neue-oz-gespraech-mit-michael-olfen-steuer-und-strafrechtexperte-007.htm

Statement als Steuerstrafexperte im "Hamburger Abendblatt" vom 06.02.2014 zum sprunghaften Anstieg von Selbstanzeigen im Januar

http://epaper.apps.abendblatt.de/aktuell4free/ha.pdf

Koalitionsvertrag sieht weitere Verschärfung der Selbstanzeige vor

Der CDU/CSU/SPD-Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode wird offenbar zur einer weitere Verschärfung des Steuerstrafrechts führen. Wie der Deutsche Steuerberaterverband am 06.12.2013 veröffentlich hat, sollen allgemeine Änderungen zum Steuerstrafrecht und Aggressiven Steuerplanung mit weitreichenden Konsequenzen erfolgen. Ziel ist es, durch die Einführung des internationalen automatischen steuerlichen Informationsaustausch als internationalen Standard und die geplante Einführung einer Anlaufhemmung bei Auslandssachverhalten, künftig Hinterziehungstaten schnell und auch noch Jahre nach Ablauf der regelmäßigen strafrechtlichen Verjährungsfristen ahnden zu können. Die Steuerhinterziehung soll damit dauerhaft verfolgbar bleiben.

Im Einzelnen sind folgende Regeleungen vorgesehen:
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Vorsteuerabzug aus Gebühren eines Strafverteidigers nach Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.04.2013 (Az: V R 29/10) nicht möglich

Im vorliegenden Fall hatte der Geschäftsführer eines steuerpflichtigen Unternehmens sowie Mehrheitsgesellschafter als Organträger Vorsteuerabzugsansprüche aus einer Rechnung seines Strafverteidigers geltend gemacht.

Der Bundesfinanzhof hat sich in seiner ablehnenden Entscheidung darauf berufen, dass die Übernahme einer Strafverteidigung und deshalb auch die Strafverteidigerleistungen dem vorherigen Schutz der „privaten Interessen“ diene und deshalb nicht der wirtschaftlichen Tätigkeit des Klägers in seiner Eigenschaft als Organträger. Weiterlesen

Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung soll von fünf auf 10 Jahre verlängert werden

Der Bundesrat hat sich nach einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten (BR-Drucksache 339/13 – Beschluss) für eine Vereinheitlichung der steuerstrafrechtlichen Verjährungsfristen ausgesprochen. Nach Art. 1 soll sich die Verjährungsfrist für alle Fälle der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO künftig auf 10 Jahre belaufen. Bislang gilt dies nur für Steuerhinterziehungen in einem besonders schweren Fall nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AO. Weiterlesen

Radiobeitrag bei EinsLive – ein Interview mit mir zum Thema Hausdurchsuchung bei Bushido wegen Steuerhinterziehung

Der Beitrag lief am 22.05.2013 ab 12:10 Uhr im WDR (EinsLive) in der Sendung mit Tina Middendorf. Thema war die Hausdurchsuchung bei Bushido wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung.

Frühstücksfernsehen bei ServusTV – ein Beitrag mit mir zum Thema Strafanzeige wegen Verletzung des Steuergeheimnisses von Uli Hoeneß

Die Sendung heißt „Servus am Morgen“ – mit Nachrichten aus und für Österreich, Deutschland, Südtirol und die Schweiz. Das Gespräch wurde in unserer Kanzlei aufgezeichnet.

Kosten der Selbstanzeige auch bei Abgeltungssteuer abzugsfähig

Laut Pressemitteilung des Finanzgerichts Köln vom 17. April 2013 hat das Finanzgericht Köln in einem Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei der Abgeltungssteuer entschieden, dass Kosten der Selbstanzeige für vor dem 1.1.2009 liegende Zeiträume als unbeschränkt als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können. Das gelte auch, obwohl mit der Einführung der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Jahr 2009 ein Abzugsverbot für Werbungskosten (§ 20 Absatz 9 EStG) geregelt worden ist.

Die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde zugelassen.

Selbstanzeige als Kunst

Die Süddeutsche Zeitung (suedeutsche.de) hat es auf den Punkt gebracht: „Die Selbstanzeige ist zur Kunst geworden, zur juristischen Artistik“.

Scheitert der Steuerpflichtige mit seiner artistsichen Kunst, dann ist die Landung brutal. Es droht der Totalverlust der Reputation, Achtung, Ansehen und es droht mittlerweile auch Haft. Wenn die Selbstanzeige zur Straffreiheit führen soll, ist „unendlich viel zu beachten; es reicht nicht mehr, Reue zu zeigen und viel Geld zu zahlen. Diese Ansicht verdient unbedingt Zustimmung, aber der Schlußfolgerung, die Selbstanzeige gänzlich abzuschaffen, ist zu widersprechen.

Dazu habe ich in einem Kommentar in Legal Tribune online (lto.de) Stellung genommen:

„Die Selbstanzeige – Die Kunst, in die Legalität zurückzukehren“ ein Kommentar zum Artikel in der Süddeutschen vom 25.04.2013