Kosten der Selbstanzeige auch bei Abgeltungssteuer abzugsfähig

Laut Pressemitteilung des Finanzgerichts Köln vom 17. April 2013 hat das Finanzgericht Köln in einem Musterverfahren zum Werbungskostenabzug bei der Abgeltungssteuer entschieden, dass Kosten der Selbstanzeige für vor dem 1.1.2009 liegende Zeiträume als unbeschränkt als nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden können. Das gelte auch, obwohl mit der Einführung der Abgeltungssteuer bei den Einkünften aus Kapitalvermögen im Jahr 2009 ein Abzugsverbot für Werbungskosten (§ 20 Absatz 9 EStG) geregelt worden ist.

Die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wurde zugelassen.