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Auf dem Blog Steuern und Strafe erwarten Sie Beiträge zu der aktuellen Rechtsprechung und weiteren Entwicklungen im Steuer- und Steuerstrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht.

Redigiert durch die vier Partner der Anwaltskanzlei Olfen Meinecke Völger PartG mbB hält Sie dieser Blog mit fachlicher Kompetenz und Expertise auf dem neuesten Stand.

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Aktuelles

Insolvenzverfahren und Restschuldbefreiung nach Steuerhinterziehung

Grundsätzlich ist auch nach einer begangener Steuerhinterziehung der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der weiteren Möglichkeit gegeben, einen Restschuldbefreiungsantrag nach §§ 286 ff. InsO zu stellen. Vorteil hierbei ist, dass der Insolvenzschuldner von seinen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern, und damit auch gegenüber dem Finanzamt hinsichtlich der hinterzogenen Steuern, befreit würde.

Bislang unterfällt kein Land weltweit der „Steueroasenregelung“

Nach einem Erlass des Bundesfinanzministerium vom 05.01.2010 wurde klargestellt, dass bislang kein Staat bzw. Staatsgebiet weltweit der sogenannten Steueroasenregelung unterfällt, wonach die Anwendung der durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz eingeführten besonderen Mitwirkungspflichten ausgelöst werden.

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht billigen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf den Mailserver des Providers

Mit den veröffentlichen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 16.06.2009 (Az.: 2BvR 902/06) sowie mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2009 (Az.: 1StR 76/09, wistra 09, 280) haben die beiden Gerichte es für gerechtfertigt angesehen, dass in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welches sich aber nicht gegen den von der Sicherstellung und der Beschlagnahme Betroffenen richtete, dessen […]

Michael Olfen

Michael Olfen

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Rechtsanwalt
Abogado inscrito
Fachanwalt für Steuerrecht
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Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Dr. Fabian Meinecke

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Lehrbeauftragter an der
Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Geldwäschebeauftragter (TÜV)

Stefan Völger

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Dr. Florian Bach

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