Urteil: Vermittlung von Offshore-Geschäften ist Beihilfe zur Steuerhinterziehung
Vermögensverwalter, die ihren Kunden Offshore-Geschäfte vermitteln, machen sich durch Beihilfe zur Steuerhinterziehung strafbar. Bei dem entsprechenden Urteil des Landgerichts Köln 119 Kls 3/18 handelt es sich dem am Verfahren beteiligten Oberstaatsanwalt Lutz Niemann zufolge um eine der wenigen Entscheidungen, die sich mit dem Geschäften der früheren panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca beschäftigt. Das Gericht sah im […]
