Auskunft des Berliner Senats zu Steuerhinterziehung durch Kassenmanipulation in Berlin

Auf Kleine Anfrage eines Berliner Abgeordneten (Drucks. 18/10378) hat der Berliner Senat am 2. Februar 2017 mitgeteilt, dass keine Aufzeichnungen zu den Umfängen des Einsatzes von sog. Zappern, Phantomware und anderen Kassenmanipulationen vorliegen, anhand derer der Umfang von Steuerausfällen in Berlin seriös eingeschätzt werden könne. Die Anfrage zeigt das gewachsene Interesse an bargeldintensiven Branchen, für die auf Grundlage des am 29. Dezember 2016 in Kraft getretenen „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (BGBl. I S. 3152) nach dem in § 30 EGAO festgelegten Zeitplan erheblich verschärfte Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten gelten. Wie bereits im Taxi-Gewerbe  kann es absehbar zu branchenbezogenen Initiativen der Finanzverwaltung kommen, mit denen bargeldintensive Branchen flächendeckend geprüft werden sollen. Gegen die Verwerfung der Buchführung und übermäßige Hinzuschätzungen können sich Gewerbetreibende angesichts des kaum noch überschaubaren Pflichtenkanons nur durch erfahrene anwaltliche Begleitung wehren.