Verschärfung der Voraussetzungen zur Erreichung der Straffreiheit im Wege der Selbstanzeige

Nun ist es soweit. Das sogenannte Schwarzgeldbekämpfungsgesetz ist am 03.05.2011 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Erlangung der Straffreiheit im Wege der steuerlichen Selbstanzeige neu. Zwar hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eine Amnestie durch Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige nicht gänzlich abgeschafft, jedoch die Anforderungen an die neue Selbstanzeige sind deutlich gestiegen.