Auskünfte des Finanzamtes an Gewerbebehörden bei Steuerstrafverfahren und sonstige Mitteilungen in gewerberechtlichen Verfahren
In einem BMF-Schreiben vom 14.12.2010 (IV A 3-S 0130/10/10019) hat das Bundesministerium der Finanzen dargelegt, unter welchen Voraussetzungen auf der Grundlage eines Steuerstrafverfahrens Mitteilungen an die zuständigen Gewerbebehörden von Amts wegen gemacht werden. Die mögliche Folgen einer solchen Auskunft sind für den Steuerpflichtige beträchtlich, denn er muß mit einer Versagung, Rücknahme oder den Widerruf seiner gewerberechtlichen Erlaubnis sowie mit einer Untersagung seines Gewerbes rechnen.
