Der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht billigen die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails auf den Mailserver des Providers
Mit den veröffentlichen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 16.06.2009 (Az.: 2BvR 902/06) sowie mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 31.03.2009 (Az.: 1StR 76/09, wistra 09, 280) haben die beiden Gerichte es für gerechtfertigt angesehen, dass in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, welches sich aber nicht gegen den von der Sicherstellung und der Beschlagnahme Betroffenen richtete, dessen Wohnung und Datenträger, die aufschlussreich sein konnten, durchsucht wurden und dessen vollständig bei seinem Provider empfangenen und versandten E-Mails beschlagnahmt worden sind.
