Steuergefährdung, § 379 AO
Der in § 379 AO normierte Gefährdungstatbestand soll das Steueraufkommen sichern. Er bietet die Möglichkeit, Pflichtverletzungen, die das Steueraufkommen potentiell mindern, zu ahnden.
Der in § 379 AO normierte Gefährdungstatbestand soll das Steueraufkommen sichern. Er bietet die Möglichkeit, Pflichtverletzungen, die das Steueraufkommen potentiell mindern, zu ahnden.