Bundesministerium der Finanzen ändert die Einordnung von Betrieben in Größenklassen ab dem 01.01.2013

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 22.06.2012 die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab dem 01.01.2013 geändert. Die Einteilung von Unternehmen und freien Berufen in Größenklassen ist insbesondere deshalb so wichtig, weil sich hiernach der zeitliche Abstand von Betriebsprüfungen bemisst. Unterschieden wird zwischen Großbetrieb (G), Mittelbetrieb (M), Kleinbetrieb (K)- und Kleinstbetrieb (Kst). Die Einordnung erfolgt nach wirtschaftlichen Kennzahlen (Umsatz oder steuerlicher Gewinn).