Kein Anspruch auf Fristverlängerung zur Abgabe bei eigener Steuererklärung durch Steuerberater
Steuerberater oder Geschäftsführer und Alleingesellschafter, sogenannte Gesellschaftergeschäftsführer (kurz: GGF) können sich nicht auf den gleichlautenden Erlass der Länder zur Verlängerung von Steuererklärungsfristen berufen. Diese Möglichkeit besteht nur, wenn sie selbst externe Steuerberater mit der Fertigung ihrer Steuererklärung beauftragt haben.
