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Auf dem Blog Steuern und Strafe erwarten Sie Beiträge zu der aktuellen Rechtsprechung und weiteren Entwicklungen im Steuer- und Steuerstrafrecht sowie im Wirtschaftsstrafrecht.
Redigiert durch die vier Partner der Anwaltskanzlei Olfen Meinecke Völger PartG mbB hält Sie dieser Blog mit fachlicher Kompetenz und Expertise auf dem neuesten Stand.
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Neue Verwaltungsauffassung bezüglich der Versteuerung von Fremdwährungsgewinnen
/in Aktuelles, Steuerberatung, Steuerrecht, Wissenswertes von A - Z /von Fabian MeineckeIn einem Schreiben vom 19. Mai 2022 (Rn. 131) ordnet das Bundesministerium der Finanzen (BMF) entgegen der bisherigen Auffassung realisierte Erträge aus der Veräußerung von Fremdwährung den Einkünften aus Kapitalerträgen zu. Die in der Rechtsprechung noch herrschende Meinung, dass Fremdwährungen als andere Wirtschaftsgüter im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG anzusehen […]
Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) und die Steuerpflicht ihrer Mitglieder
/in Aktuelles, Steuerberatung, Steuerhinterziehhung, Steuerrecht, Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenHandelt ein Mitglied der EWIV, sind die Betriebseinnahmen des Mitglieds ihm selbst steuerlich zuzurechnen, auch wenn alle Forderungen an die EWIV abgetreten wurden. Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) ist eine supranationale europäische Rechtsform, die seit 1985 besteht. Durch sie soll Unternehmen und Freiberuflern ermöglicht werden, grenzüberschreitend zu kooperieren und dadurch ihre Ressourcen zu […]
Sind Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig?
/in Aktuelles, Steuerberatung, Steuerhinterziehhung, Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Wissenswertes von A - Z /von Michael OlfenNach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Urt. v. 14.2.2023 – IX R 3/22, DStR 2023, 435) stellen Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen (“Currency Tokens”) sonstigen Einkünfte dar. Die Currency Tokens (hier: Bitcoin, Ether und Monero) hat das Gericht als “andere Wirtschaftsgüter” iSd § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG angesehen. […]