Auftakt im internationalen Finanzdatenaustausch für das Jahr 2017 – 36 Milliarden Euro deutsches Auslandsvermögen außerhalb der EU an deutsche Finanzämter gemeldet

Auf eine Kleine Anfrage der Linken im Bundestag hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt, dass im ersten Jahr des internationalen Finanzdatenaustauschs zwischen 95 Teilnehmerstaaten insgesamt 36 Milliarden deutsches Auslandsvermögen außerhalb der EU an den deutschen Fiskus gemeldet wurden. Hierüber berichtet u.A. die Süddeutsche Zeitung.

Wie ist das Verfahren?

Seit dem Inkrafttreten des internationalen Finanzdatenaustauschs in Steuersachen (AIA) nach dem sog. Common Reporting Standard (CRS) sind Banken dazu verpflichtet, Daten über ihre Kunden wie Ansässigkeit und Kontenstände zu erheben und einer inländischen staatlichen Stelle zu melden. Diese übermittelt die Daten an das deutsche Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das sodann die Daten an die zuständigen deutschen Wohnsitzfinanzämter verteilt. Das Wohnsitzfinanzamt gleicht sodann die erhaltenen Daten mit den beim Finanzamt schon vorhandenen Erkenntnissen ab. Stellt sich dabei heraus, dass ausländische Einkünfte wie Kapitalerträge bislang entgegen einer Erklärungspflicht nicht mitgeteilt worden sind, kommt es zur Nachforderung von Steuern und der Einleitung eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Regelmäßig kommen in diesem Zuge auch weitere ausländische Sachverhalte wie unternehmerische gem. § 138 AO meldepflichtige Beteiligungen ans Licht. Das Unterlassen der Meldung wird durch die Finanzämter mit Bußgeldern sanktioniert.

Wer ist davon betroffen?

Jeder deutsche Staatsbürger, der im Ausland ein Bankkonto eröffnet, kann davon ausgehen, dass seine Daten den deutschen Finanzämtern gemeldet werden. Die Liste der teilnehmenden Staaten ist auf den Seiten des BZSt abrufbar.

Was ist zu tun?

Aufgrund der Erfahrungen mit den bis 2014 geltenden Finanzdatenaustausch (Amtshilferichtlinie) innerhalb der EU waren 25% der Meldungen „Blindgänger“, die nicht zugeordnet werden konnten. Wie gut oder schlecht der AIA funktioniert, ist noch nicht vorherzusagen, da naturgemäß zunächst die auffälligen Sachverhalte in die Beratungspraxis gelangen. Der Vergleich mit den Vorjahren zeigt indes das Volumen und die Reichweite des neuen Meldestandards. Während im Jahr 2016 noch 2,4 Milliarden deutsches Auslandsvermögen außerhalb der EU gemeldet wurde, ist aufgrund des AIA für 2017 auskunftsgemäß ein Betrag von 36 Milliarden Euro gemeldet worden.

Wer über nicht deklarierte ausländische Einkünfte oder Beteiligungen verfügt, sollte diese überprüfen lassen und regulieren. Wer vom Finanzamt entdeckt wird, kann keine straffreie Regulierung entsprechender Sachverhalte mehr vornehmen. Sprechen Sie uns unverbindlich hierzu an.