Pflicht zum Ausfüllen des Fragebogens der Staatsanwaltschaft Düsseldorf versus Aussageverweigerungsrecht
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat am 30.07.2010 in Folge der Ermittlungen gegen Mitarbeiter der Credit Suisse Bankkunden angeschrieben, die zuvor Kapitalerträge aus Depots bei der Credit Suisse nachträglich gegenüber dem Finanzamt mittels einer Selbstanzeige gem. § 371 AO angezeigt haben. Hierin werden insgesamt auf mehreren Seiten mit 24 Fragen Auskünfte der Steuerpflichtigen verlangt, insbesondere zu den Umständen, unter denen die Geldanlage bei der Credit Suisse zustande gekommen war bzw. welche Ausgestaltung die laufende Kundenbetreuung hatte.
