BMF veröffentlicht finale Liste für den automatischen Austausch von Finanzdaten zu Ende 2020 (§ 1 Absatz 1 FKAustG) )

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die finale Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG (Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz) zum 31. Dezember 2020 veröffentlicht. Auf der Liste der am automatischen Datenaustausch beteiligten Länder finden sich 100 Staaten von Andorra bis Zypern.

Gleichzeitig wies das BMF darauf hin, dass aufgrund von COVID-19 die Frist zur Übermittlung der Finanzkontendaten  gemäß § 27 Absatz 2 FKAUSTG bis zum  verlängert werde.

Dazu heißt es:

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie verständigten sich die am automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen teilnehmenden Staaten darauf, Informationen über Finanzkonten in Steuersachen für den Meldezeitraum 2019 zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bis zum automatisch auszutauschen.

Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).

Angesichts des aufgrund der COVID-19-Pandemie verschobenen Austauschzeitpunkts im Sinne des § 27 Absatz 1 FKAustG für den Meldezeitraum 2019 auf den ist eine Übermittlung gemäß § 27Absatz 2 FKAustG an das BZSt bis zum nicht zu beanstanden.

Den Wortlaut des BMF-Schreibens finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2020-07-01-FKAustG-finale-Staatenaustauschliste.pdf;jsessionid=A51427754776CE91034627EA3B04690E.delivery1-replication?__blob=publicationFile&v=2