Automatisierter Datenaustausch in Steuersachen ab 2017 – Markstein auf dem Weg zur Kontrolle privater Finanzen

In aller Munde ist das Abkommen zum automatischen steuerlichen Datenaustausch zwischen über 50 Staaten, zu denen neben Deutschland auch Spanien und die Schweiz gehören, der zum September 2017 erstmals erfolgen wird. Die Bundesrepublik hat den Datenaustausch innerstaatlich mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I, Nr. 55, S. 2531) geregelt.