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Finanzämter erhalten ab sofort alle Daten von Airbnb-Vermietern. Schnelle Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige nötig ­­– und möglich

Nach einem jahrelangen internationalen Verfahren ist es nun soweit: Das in Irland ansässige Ferienvermietungs-Unternehmen Airbnb muss die Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken an die deutschen Finanzbehörden übermitteln. Das teilte die Hamburger Finanzbehörde am 02.09.2020 mit. Die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Hamburger Steuerfahndung, erwirkte diese Entscheidung gemeinsam mit anderen Bundes- und Landesbehörden. Es handelt es sich um das erste erfolgreiche internationale Gruppenersuchen im Zusammenhang mit Vermietungsumsätzen über Internetplattformen. Die Daten werden nun von den Hamburger Steuerfahndern ausgewertet. Daten von betroffenen Vermietern außerhalb Hamburgs werden den zuständigen Bundessländern zur weiteren Überprüfung übermittelt.

Hier die Erklärung der Hamburg Finanzbehörde: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/14267928/2020-09-02-fb-weltweit-agierendes-vermittlungsportal-fuer-buchung-und-vermittlung-von-unterkuenften/

Einnahmen aus der Vermietungen von Ferienunterkünften sind zu versteuern, sobald sie die Summe von 520 Euro jährlich übersteigen und das Gesamteinkommen über dem Grundfreibetrag von derzeit 9408 Euro liegt. Steuerhinterziehungen werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren (in besonders schwere Fällen mit bis zu zehn Jahren) geahndet. Unabhängig von der verhängten Strafe müssen die nicht erklärten Einkünfte der vergangenen zehn Jahre nachversteuert werden, zuzüglich eines Verzugszinses in Höhe von sechs Prozent.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige kann nur abgegeben werden, solange die Tat noch nicht entdeckt wurde. Die Kanzlei Olfen Meinecke Völger hat jahrelange Expertise auf diesem Gebiet und steht Ihnen für alle Fragen in diesem Zusammenhang gerne zur Verfügung.