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Spanische Rechtsanwaltschaft mit neuem Schuldner-Register

Laut Schätzungen der spanischen Anwaltschaft (Consejo General de la Abogacia Español; https://www.abogacia.es) sind rund 80 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten von Unternehmen und Privatschuldnern nicht in einem der verschiedenen Schuldnerverzeichnisse (z.B. ASNEF und RAI) eingetragen. Deshalb hat das Consejo nun ein Register gerichtlich titulierter Schulden (Registro de Impagados Judiciales; https://registrodeimpagadosjudiciales.es) eingerichtet, in das Rechtsanwälte mit Zustimmung des forderungsberechtigten Mandanten titulierte Forderungen eintragen können.
Dies ermögliche einerseits eine größeren Transparenz. Außerdem wachse so der Druck auf säumige Zahler. Denn allein die Androhung einer Eintragung den Schuldner könne diese veranlassen, die fälligen und titulierten Forderungen zügig auszugleichen.