Steuerrecht und Strafrecht
Die Verteidigung in Steuerstrafsachen folgt zwar den Grundsätzen der Strafverteidigung in einem besonderen Strafverfahren. Die Musik spielt aber sehr häufig im Steuerrecht. Deshalb ist die Abwehr ungerechtfertigter Steueransprüche ein Schwerpunkt im Rahmen einer effektiven Steuerstrafverteidigung. Mit seinem Urteil vom 02.12.2008 (Az: BGH 1 StR 416/08) hat nicht zuletzt der für Strafsachen zuständige Senat beim Bundesgerichtshof festgestellt, dass im Rahmen der Strafzumessung wegen Steuerhinterziehung die persönliche Schuld des Täters insbesondere von der Höhe der verkürzten Steuern abhängt. Wenn demnach bei der Zumessung einer Strafe wegen Steuerhinterziehung das von der Rechtssprechung vorgegebene Kriterium der Steuerverkürzung als „verschuldete Auswirkung der Tat“ besonderes Gewicht erlangt, muss der Strafverteidiger in der Lage sein, zutreffende, für seinen Mandanten vorteilhafte Besteuerungsgrundlagen den nicht selten weit überhöhten Steuerschätzungen bzw. Steuerfestsetzungen des Finanzamtes entgegen zu halten.
Es gehört zu den vornehmlichen Aufgaben eines Steuerstrafverteidigers, sich auch im Dschungel des Steuerrechts auszukennen und jede Möglichkeit auszuschöpfen, um den für die Strafhöhe so entscheidenden Umfang der Steuerverkürzung möglichst klein zu halten.
Als Steueranwalt vertritt unsere Kanzlei deshalb nicht nur unsere Mandanten in den Strafverfahren wegen Steuerverkürzung, sondern auch in dem Parallelverfahren zur Festsetzung der verkürzten Einkommen-, Körperschafts-, Umsatz-, Gewerbe- und Lohnsteuer. In diesem Fall kommt den Mandanten eine Vertretung in beiden Verfahren aus einer Hand entgegen.
Aber auch die bisherigen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte der Mandanten sind eine große Hilfe und eine enge Zusammenarbeit Hand in Hand mit den Beratern bieten Gewähr für eine erfolgreiche Vertretung im Besteuerungs- und Strafverfahren.
Wo ein Steuerberater nicht zur Verfügung steht oder selbst als Berater im Visier der Steuerfahndung bzw. Finanzbehörde steht, vertreten und beraten wir unsere Mandanten auch in sämtlichen Steuerangelegenheiten.
Denn wird eine Einigung auf einer strafrechtlichen Ebene getroffen, so droht nicht selten eine große Überraschung im anschließenden Steuerverfahren, weshalb es sich immer empfiehlt, eine sogenannte doppelte Verständigung zu erreichen, die sowohl das Steuer- und auch das Strafverfahren befriedet.
Daneben begleiten wir unsere Mandanten nicht nur bei Steuerstrafverfahren, sondern auch bei
- Betriebsprüfungen
- Einspruchsverfahren vor den Finanzbehörden
- Eilverfahren zur Erlangung der Aussetzung der Vollziehung von Steuerbescheiden
- Klageverfahren vor den Finanzgerichten bis zum Bundesfinanzhof.
Michael Olfen
Fachanwalt für Steuerrecht,
Fachanwalt für Strafrecht,
Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Dr. Fabian Meinecke
Fachanwalt für Steuerrecht
Lehrbeauftragter an der
Goethe-Universität Frankfurt a. M.