Das Bundesministerium für Finanzen hat die finale Liste der Länder veröffentlicht, die erstmals zum 30.September 2017 alle Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG austauschen werden (§ 27 Absatz 1 FKAustG). Ausländische Finanzinstitute müssen die meldepflichtigen Konten bis zum 31.7.2017 elektronisch übermitteln.

Zu den Staten, mit denen ein entsprechender Austausch nach FKAustG erfolgt, zählen außer den EU-Mitgliedsländern einige Drittstaaten, die entsprechende Vereinbarungen unterzeichnet haben. Eine Liste aller 50 beteiligten Staaten von Anguilla bis Zypern ist auf der Seite des Bundeszentralamtes für Steuern einzusehen http://www.bzst.de/DE/Home/home_node.html.