Die Überarbeitung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) durch das BMF
Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) mit Schreiben vom 5.2.2024 (IV D 1 – S 0062/23/10003) an zahlreichen Stellen überarbeitet und an die aktuelle Rechtsprechung– insbesondere zum Ort der Geschäftsleitung und zur Betriebsstätte – angepasst und wichtige Ergänzungen vorgenommen. In AEAO zu § 10 Ziffer 1. wird die „Geschäftsleitung“ als der „Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung“ […]