Zeugenvernehmung / Rechtsschutz
Gemäß § 399 AO i.V.m. §§ 161 ff. StPO steht der Finanzbehörde die Befugnis zu, Zeugen zu vernehmen. Weiterlesen
Gemäß § 399 AO i.V.m. §§ 161 ff. StPO steht der Finanzbehörde die Befugnis zu, Zeugen zu vernehmen. Weiterlesen
Eine Steuerhinterziehung i.S.d. § 370 Abs. 1 AO bedarf des subjektiven Elements des Vorsatzes. Weiterlesen
Im Rahmen eines steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stehen den zuständigen Behörden sog. Zwangsmittel zur Verfügung. Die vorläufige Festnahme, normiert in § 127 StPO, ist davon erfasst. Weiterlesen
Im Zusammenhang mit der Durchsuchung und der Beschlagnahme von Gegenständen treten in der Praxis vermehrt Fragen hinsichtlich der Verwertbarkeit auf. Weiterlesen
Strafrechtliche Verjährungen dienen primär dem Rechtsfrieden. Sie schließen die Ahndung einer Straftat aus und beseitigen so den staatlichen Strafanspruch durch Zeitablauf. Weiterlesen
Die Vorschriften der §§ 110a bis 110e StPO legitimieren grundsätzlich den Einsatz verdeckter Ermittler. Weiterlesen
Im Jahr 1968 wurde erstmals mit der Norm des § 100a StPO die Möglichkeit der Telefonüberwachung für verdeckte Ermittlungen geschaffen. Weiterlesen
Nach § 40 StGB wird bei Geldstrafen die Zahl der Tagessätze mit der Höhe des einzelnen Tagessatzes multipliziert. Die Anzahl der Tagessätze soll den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat widerspiegeln. Weiterlesen
Gemäß § 264 StGB stellt die Erschleichung einer Investitionszulage einen Subventionsbetrug gegenüber dem Staat dar. Weiterlesen
Das Strafmaß für eine Verurteilung einer Steuerhinterziehungstat nach § 371 Abs. 1 AO hängt maßgeblich von der Höhe der verkürzten Steuern ab. Weiterlesen