Kassenaufsteller haftet für hinterzogene Steuern des Betriebs im Fall mitgelieferter Manipulationssoftware

Mit Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz (vgl. Beschluss vom 07.01.2015, Az. 5 V 2068/14) wurde ein Geschäftsführer einer Gesellschaft, die Kassensysteme herstellt und vertreibt, zur persönlich Haftung für die durch einen Gastronom hinterzogenen Steuern verurteilt.

Der Kassensystemhersteller hatte einem Eiscafébetrieb neben der Hardware ein Programm auf einem mitgelieferten Daten-USB-Stick geliefert, mit dem Manipulationen an den mit dem Kassensystem erfassten Umsätzen ermöglicht wurden. Dieses Programm wurde zur Steuerverkürzung eingesetzt. Die Manipulationssoftware wurde als Spiel getarnt und ermöglichte dem Verwender, die Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen.

Der Verkürzungsumfang von Einkommens- und Umsatzsteuer lag im Millionenbereich. Weiterlesen

Verjährungsunterbrechung im Steuerstrafrecht – iudex calculat!

Im Fall „Schreiber“ hat der erste Senat des Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Juli 2015 (Az. 1 StR 602/14) einmal mehr Beleg für die Fallstricke bei der Berechnung der Verfolgungsverjährung erbracht, die sich insbesondere im Steuerstrafrecht ergeben können. Bei der Berechnung ist daher besondere Sorgfalt gefragt.

Die dem Angeklagten in der entschiedenen Rechtssache zur Last gelegten Handlungen waren – soweit die Vorwürfe Bestechung und Beihilfe zur Untreue betrafen – verjährt. Die bis in das Jahr 1988 zurückreichenden Steuerhinterziehungen konnten auch aufgrund mehrerer zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen – darunter die am 11. August 2005 in Kraft getretene, bezeichnenderweise „Lex Schreiber“ genannte Verschärfungsregelung – mehr als 25 Jahre nach Tatbegehung noch abgeurteilt werden.

Die Kombination von Unterbrechungs- und Ruhensregelungen kann dazu führen, dass eine Tat weit über das Ende der absoluten Verjährung hinaus verfolgbar bleibt. Weiterlesen

Automatisierter Datenaustausch in Steuersachen ab 2017 – Markstein auf dem Weg zur Kontrolle privater Finanzen

In aller Munde ist das Abkommen zum automatischen steuerlichen Datenaustausch zwischen über 50 Staaten, zu denen neben Deutschland auch Spanien und die Schweiz gehören, der zum September 2017 erstmals erfolgen wird. Die Bundesrepublik hat den Datenaustausch innerstaatlich mit dem Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I, Nr. 55, S. 2531) geregelt. Weiterlesen