Pflicht zur Verdachtsmeldung nach §§ 11, 14 Geldwäschegesetz (GwG) bei Selbstanzeigenfällen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in ihrem Rundschreiben zur Verdachtsmeldung Hinweise zur Meldepflicht bei Selbstanzeigenfällen gemacht. Danach sind nach § 11 Abs.1 Satz 1 GwG Verdachtsmeldungen dem Bundeskriminalamt (Zentralstelle für Verdachtsmeldungen) und der zuständigen Strafverfolgungsbehörde zu machen, wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich bei Vermögenswerten, die mit einer Transaktion oder Geschäftsbeziehung im Zusammenhang stehen, um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 StGB handelt, oder die Vermögenswerte im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen. Eine Meldung hat dann durch den Verpflichteten unabhängig von ihrer Höhe oder diese Geschäftsbeziehung zu erfolgen. Die Mitteilung hat unverzüglich mündlich, telefonisch, fernschriftlich oder durch elektronische Datenübermittlung zu erfolgen. Relevant ist diese Meldung auch im Zusammenhang mit der Abgabe einer Selbstanzeige. Weiterlesen

Widerruf der Gaststättenerlaubnis bei Steuerhinterziehung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat in einem Beschluß vom 02.07.2014 in einem Eilverfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes den Widerruf einer Gaststättenerlaubnis zugunsten einer GmbH bestätigt, wenn zu befürchten sei, dass der Alleingesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sich als unzuverlässig erweise. Der GGF war zuvor in 36 Fällen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Offenbar zur Vermeidung der Entziehung der Erlaubnis zum Betrieb der Gastätte hatte er zusätzlich die Tochter als alleinvertretungsberechtigte Geschäftsfühererin berufen. Trotzdem widerrief das Gewerbeamt die Erlaubnis und ordnete den sofortigen Vollzug an. Das Gericht bestätigte die Auffassung des Gewerbeamtes und sah auch die sofortige Entziehung der Erlaubnis als erforderlich an, da die konkrete Gefahr weiterer erheblicher Rechtsverstöße fortlaufend bestehe und demzufolge auch der schwere Eingriff in Art 12 GG (Berufsfreiheit) und Art 19 Abs. 4 GG (effektiver Rechtsschutz) durch den sofortigen Entzug nicht entgegenstehen. Weiterlesen

Ein verbilligter Erwerb von Aktien des Arbeitgebers kann als Arbeitslohn zu qualifizieren sein

Der BFH hatte in seinem Urteil vom 07.05.2014 (Az. VI R 73/12) zu entscheiden, ob ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit bezieht, durch den Ankauf von Aktien seines Arbeitgebers zum Nennwert über seine Ehefrau, selbst steuerpflichtigen Arbeislohn seines Arbeitgebers bezogen hatte. Die Folge hiervon wäre nach Auffassung des Finanzamtes gewesen, dass in der verbilligten Anschaffung der Aktien zum Nennwert, der Differenzbetrag zum tatsächlichen Marktwert als lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen sei. Weiterlesen