Verjährungsfrist für einfache Steuerhinterziehung soll von fünf auf 10 Jahre verlängert werden

Der Bundesrat hat sich nach einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten (BR-Drucksache 339/13 – Beschluss) für eine Vereinheitlichung der steuerstrafrechtlichen Verjährungsfristen ausgesprochen. Nach Art. 1 soll sich die Verjährungsfrist für alle Fälle der Steuerhinterziehung gem. § 370 AO künftig auf 10 Jahre belaufen. Bislang gilt dies nur für Steuerhinterziehungen in einem besonders schweren Fall nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 bis 5 AO. Weiterlesen