Geänderte Verwaltungsanweisungen zur Selbstanzeige AStBV (St) 2013

Die Anweisung für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) sind nochmals angepasst worden, nachdem die Verwaltungsanweisungen in der Nummer 132 bereits im Jahre 2012 geändert worden sind. Die erneute Änderung der Nr. 132 AstBV (St) 2013 beziehen sich wieder auf die Umsatz- und Lohnsteuervoranmeldungen, die berichtigt oder verspätet abgegeben worden sind. In diesem Fall stellt die Nr. 132 AstBV (St) nunmehr klar, dass nur in begründeten Einzelfällen an die Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter diese zur weiteren Ermittlung und Strafverfolgung weiterzuleiten sind. Weiterlesen